Ihr Partner für Feuerwehrpläne in Stuttgart & Umgebung

Ausgewählte Kunden:

Wir sind Feuer und Flamme für Ihre Sicherheit!

Feuerwehrpläne Stuttgart? Mit unserem Wissen und Erfahrung Verzögerungen vermeiden

Feuerwehrpläne Stuttgart: Feuerwehrpläne bieten Einsatzkräften einen schnellen und umfassenden Überblick über das Gebäude und weitere Informationen wie Zugänge, Fluchtwege, Bauteile oder besondere Gefahrenquellen.

Als Feuerwehrangehörige mit mehr als 17 Jahren aktiven Feuerwehreinsatzdienst wissen wir genau, welche Anforderungen an Feuerwehrpläne in Stuttgart gestellt werden. Wir weisen die erforderliche Sachkunde für die Erstellung von Feuerwehrplänen auf und klären auf Augenhöhe mit Behörden und Feuerwehren die Details der geforderten Pläne ab. 

Somit minimieren wir Verzögerung bei der Genehmigung des Baugesuchs bzw. der Bauabnahme.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!


Jan Decker - Inhaber 

Feuerwehrpläne Stuttgart:
Für viele Gebäude, die gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen als Sonderbau eingestuft werden und für Gebäude, die eine Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr haben, werden sogenannte Feuerwehrpläne benötigt.

Wir bieten Ihnen die nötige Unterstützung bei der Anfertigung dieser Feuerwehrpläne, Sie stellen sicher dass Ihr Gebäude bestmöglich geschützt ist. Diese Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes trägt dazu bei, im Brandfall größeren Schaden zu verhindern und erfüllt das Schutzziel des Baurechts, nämlich wirksame Löschmaßnahmen zu gewährleisten.

Was ist ein Feuerwehrplan?

Der Feuerwehrplan ist, wie der Name schon sagt, ein Hilfsmittel für die Feuerwehr, die sich im Brandfall so gut wie möglich orientieren muss. Sie erhält durch den Feuerwehrplan die Möglichkeit, den Löschangriff optimal zu planen. Außerdem werden Brandschutzeinrichtungen sowie Gefahrenschwerpunkte in den Feuerwehrplänen verdeutlicht.Der Feuerwehrplan ist vom Betreiber des Gebäudes durch eine sachkundige Person zu erstellen und der örtlichen Gemeindefeuerwehr in der vorgegebenen Anzahl und Ausführung zur Verfügung zu stellen.

Wichtig:
Feuerwehrpläne müssen immer auf dem aktuellen Stand sein und spätestens alle 2 Jahre auf ihre Aktualität durch eine sachkundige Person überprüft werden. Wurden bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen, müssen die Feuerwehrpläne unmittelbar angepasst werden. Dies sollte immer in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr geschehen. Eine diesbezügliche Regelung schreibt die DIN 14095 vor.

Gut zu wissen: 


  • Feuerwehrpläne sind keine Feuerwehreinsatzpläne. Diese erstellt die örtliche Feuerwehr auf Basis des Feuerwehrplans selbst, sofern der Feuerwehrkommandant dies für notwendig hält.
  • Feuerwehrpläne sind keine Feuerwehrlaufkarten. Diese dienen ausschließlich dem Auffinden von verbauten Brandmeldern in einem Gebäude mit einer Brandmeldeanlage.
  • Feuerwehrpläne sind keine Flucht- und Rettungswegpläne. Diese sind meistens vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes und den darauf basierenden technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz ASR) anhand einer vorher zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch!

Die Aufgaben und Vorteile eines Feuerwehrplans:

  • Hilfsmittel zur raschen Orientierung der Einsatzkräfte
  • Lieferung von Informationen zu baulichen Gegebenheiten und Besonderheiten
  • Hilfe bei der Vermeidung größerer Sach- und Umweltschäden sowie Personenschäden
  • Informationen über Angriffswege, Lösch Brandschutzeinrichtungen und Gefahrenquellen bzw. -schwerpunkt

Wer braucht einen Feuerwehrplan?

Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen, allerdings sind sie nicht für alle Objekte gesetzlich vorgeschrieben. Auskunft darüber, ob ein solcher Plan vorgelegt werden muss, gibt die für die Kommune zuständige Brandschutzdienststelle oder das Baurechtsamt. In der Regel werden Feuerwehrpläne bereits im Baugenehmigungsverfahren gefordert. Sie müssen somit im Rahmen der Baugenehmigung erstellt und abgenommen werden. Die Bauordnungen der Länder sehen entsprechende Regelungen vor. 

Baurechtlich vorgeschrieben sind Feuerwehrpläne in Baden-Württemberg beispielsweise für diese Sonderbauten: 

  • Krankenhäuser (Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung)
  • Schulen (Muster-Schulbau-Richtline)
  • Hotels und Herbergen mit einer Kapazität von mind. 60 Betten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung)
  • Industriebauten, sofern alle Brandabschnitte zusammen die Grundfläche von min. 2000 m² erreichen (Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau)
  • Hochhäuser (Muster-Hochhaus-Richtlinie)
  • Geschäfte mit mehr als 2000 m² (Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten)
  • Versammlungsstätten für über 200 Personen (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstättenverordnung)

Auch Versicherungen und Berufsgenossenschaften fordern mitunter die Anfertigung von Feuerwehrplänen, um das Schadensausmaß des Objekts bestmöglich zu reduzieren. Für andere Unternehmen kann es sinnvoll sein, sich auf den möglichen Ernstfall vorzubereiten und einen entsprechenden Plan zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

Wie ist ein Feuerwehrplan gegliedert?

Die DIN 14095 gibt sehr genau vor, wie Feuerwehrpläne zu gliedern sind bzw. welche Inhalte hierin aufgenommen werden müssen. Außerdem werden Hinweise zur farblichen Gestaltung sowie zu den textlichen Erläuterungen gegeben. Betreiber einer Anlage, für die ein solcher Plan zu erstellen ist, müssen sich an die DIN halten.
Feuerwehrpläne bestehen aus einen Planteil und einem Textteil:

1. Allgemeines

Hierbei werden allgemeine Informationen zum Objekt genannt. Es geht um die Bezeichnung des Objekts, um die Adresse und um Namen und Kontaktdaten zu erforderlichen Ansprechpartnern. Der allgemeine Teil beinhaltet zudem ein Inhaltsverzeichnis, einen Planstand sowie ein Verzeichnis zu vorgenommenen Aktualisierungen. Das Objekt wird mit der Art seiner Nutzung vorgestellt, außerdem können bereits hier betriebliche Besonderheiten genannt werden. 

2. Übersichtsplan

Im Übersichtsplan ist die Lage des Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile sowie möglicher Lagerflächen, die zu dem Objekt gehören, ebenso zu erkennen wie die räumliche Beziehung zu anderen Objekten in der Nachbarschaft (Welche Straßen verlaufen hier, welche Unternehmen sind ansässig etc.). Gibt es interne Bezeichnungen für einzelne Gebäude, werden diese zwecks leichterer Zuordnung ebenfalls hier genannt. Des Weiteren geht es um werden im Übersichtsplan folgende Inhalte dargestellt:

  • Anzahl der Geschosse ober- und unterhalb der Erde

  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

  • Löschwasserentnahmestellen mit Leistungs- und Fassungsvermögen

  • Hauptregler für Versorgungsleitungen

  • Angaben zu Rohrbrücken, freiliegenden Rohren und Freileitungen

  • Angaben zu Transformatoren

  • Hinweise zu Brandschutzwänden

  • Löschwasserrückhaltebecken

  • Angaben zu Blitzleuchten für die Brandmeldezentrale

  • Ausgewiesene Sammelstellen

  • Besondere Gefahrenstellen 

  • Vorhandensein und Anbindung an den öffentlichen Verkehr
  • Angaben zu Flächen, die nicht befahren werden dürfen

3. Geschosspläne

Für jedes Geschoss eines Gebäudes ist ein separater Geschossplan zu erstellen. Er muss die Bezeichnung des Geschosses und die Art der Raumnutzung beinhalten. Außerdem sind Brandschutzeinrichtungen darzustellen sowie Öffnungen, die nicht dem Brandschutz unterliegen. Raumzugänge, Treppenräume, Lifte, Laufrichtung der Treppe sowie nicht begehbare Flächen sind ebenfalls in den Geschossplan einzuzeichnen. Werden in dem Geschoss gefährliche Stoffe gelagert oder können bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden, ist das ebenfalls im Plan zu den Geschossen einzuzeichnen. 

4. Sonderpläne

Damit die Einsatzkräfte die örtliche Situation besser einschätzen können, insbesondere bei großen und weitläufigen Gebäuden oder Gebäuden in denen besondere Prozesse ablaufen, ist es erforderlich Sonderpläne zum Einsatz kommen. Hierzu gehören Umgebungs- und Detailpläne ebenso wie Abwasserpläne.

5. Textliche Erläuterungen

Auch diese dienen dem besseren Verständnis der örtlichen Gegebenheiten. Aufgeführt werden hier unter anderem die Nummer der Brandmeldeanlage oder vorhandene Serveranlagen. Außerdem werden Arbeitszeiten und Personalbestand sowie Verantwortliche für den Brandschutz genannt. Gibt es weitere Besonderheiten bei diesem Objekt, sind sie ebenfalls in hier aufzuführen.

Welche Angaben im Einzelfall wirklich wichtig sind, ist mit der zuständigen Feuerwehr oder der verantwortlichen Brandschutzdienststelle zu klären. Wichtig ist, das richtige Maß zu finden. Feuerwehrpläne müssen so detailliert wie möglich, aber nur so umfangreich wie nötig aufgestellt werden. Die Feuerwehr muss im Ernstfall alle wichtigen Informationen so schnell wie möglich erfassen und in die Entwicklung einsatztaktischer Abläufe einbinden können. 

Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungswegplan?

Der Flucht- und Rettungswegplan orientiert sich an den Vorgaben der DIN ISO 23601 und richtet sich an Nutzer, Angestellte und Gäste eines Gebäudes. 

Feuerwehrpläne sind hingegen für die Einsatzkräfte aufgestellt worden, damit sich diese besser orientieren können. Sie sind daher auch in der Brandmelde- oder Feuerwehrinformationszentrale und bei der örtlichen Feuerwehr hinterlegt und werden nicht, wie Flucht- und Rettungswegpläne im Gebäude an gut einsehbaren Stellen ausgehängt. 

Feuerwehrpläne beinhalten zudem technische Informationen mit eigener Symbolik, solche Hinweise sind auf Flucht- und Rettungswegplänen nicht eingezeichnet, da sie für die Personen im Gebäude irrelevant sind.

Wichtig: Feuerwehrpläne sind keine Einsatzpläne für die Feuerwehr! Hier sind keine Angaben zu einer möglichen Strategie im Löscheinsatz enthalten, auch das taktische Vorgehen im Brandfall wird nicht näher erläutert. Dennoch haben Feuerwehrpläne eine große Bedeutung für derartige Einsatzpläne, denn sie stellen die Grundlage für die Erarbeitung und die Aufnahme von Informationen in den Feuerwehr-Einsatzplan dar. 

Feuerwehrpläne in Stuttgart: Was ist bei der Erstellung zu berücksichtigen?

Teilweise werden auch von der DIN 14095 abweichende Informationen eingefügt, diese sind nicht selten objektspezifisch und müssen für alle Beteiligten klar verständlich sein. 

Hierzu stellen die übergeordneten Landratsämter fast immer zusätzlich zur DIN 14095 eigene “Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen” zur Verfügung, die zwingend einzuhalten sind. Häufig haben die Feuerwehren, in deren Einsatzgebiet das Objekt liegt, individuelle Vorgaben zur Erstellung von Feuerwehrplänen. In jedem Fall ist vor der Erstellung eines Feuerwehrplans das heranzuziehende Regelwerk zu erfragen, da im Zweifel der Feuerwehrplan nicht angenommen wird. 

Die Symbole, die bei der Erstellung des Feuerwehrplans benutzt werden, müssen der DIN 14034 entsprechen, da die Symbole eindeutig und einzigartig sein sollen. Wichtig: Nicht zu viele Symbole verwenden! 

Nicht eingezeichnet werden beispielsweise:

  • Alarmhupen
  • Rettungskennzeichen
  • Brandmelder
  • Tragbare Feuerlöscher
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Alle Pläne müssen zur besseren Einschätzung von Abständen oder Wegstrecken über ein Raster verfügen.

Je nach größe des Objekts kann das Raster des Übersichtsplanes variieren. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen optimal ersichtlich sind. Geschosspläne werden in der Regel mit einer Maßstabsleiste von zehn Metern gekennzeichnet. 

Wichtig: Feuerwehrpläne werden fast immer im Format DIN A3 oder DIN A4 angefertigt, diese gängigen Formate sollen unbedingt eingehalten werden. Ist das Objekt sehr groß bzw. das darzustellende Areal sehr umfangreich und reicht diese Papiergröße nicht aus, so sind mehrere Blätter zur Darstellung zu verwenden. Der Übersichtsplan bekommt hier eine besondere Bedeutung, denn die Orientierung fällt auf mehreren Blättern weitaus schwerer. 

Feuerwehrpläne Stuttgart: Ergänzende Services

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!