Brandschutzkonzept in Baden Württemberg

Erstklassige Brandschutzkonzepte für Ihre Rechts- und Planungssicherheit beim Bauvorhaben

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Ein gut durchdachtes Brandschutzkonzept sorgt für Ihre Rechts- und Planungssicherheit
Ihres Bauvorhaben!
Denn bei Brandschutzkonzepten bewegen wir uns grundsätzlich im Spannungsfeld von:

  • Kosten / Nutzen
  • Bau- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen in Baden Württemberg
  • architektonische Vorgaben

Wir sind überzeugt, dass Brandschutz sich in den Raum einfügen UND für echte Sicherheit sorgen soll. Deshalb achten wir neben den rechtlichen Vorgaben insbesondere darauf, welche Ausführungen architektonisch vertretbar sind. Als echtes schwäbisches Unternehmen haben wir natürlich auch immer einen Blick auf ein für Sie angemessenes Preis-Leistungsverhältnis.

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Grundsätzliche Informationen zu Brandschutzkonzepten in Baden-Württemberg finden Sie hier:

Informationen zu Brandschutzkonzepten in Baden Württemberg

Das Thema "Brandschutz" ist nicht nur für den Bauherrn ein hochkomplexes Konstrukt aus Fachbegriffen, Forderungen, Vorschriften und Empfehlungen. Wenn wir für Sie ein Brandschutzkonzept erarbeiten, klären wir Sie transparent über so viel wie nötig und so ausführlich wie möglich auf. Die wichtigsten Fragestellungen zum vorbeugenden Brandschutz inklusive Antworten vom Fachplaner finden Sie in unserer Übersicht.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Die Forderungen nach einem Brandschutzkonzept kann unterschiedliche Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen für die Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts liegt im Neubau oder einer Nutzungsänderung eines Gebäudes.

In beiden Fällen muss für die geplante Nutzung das gesamte Thema Brandschutz aus baurechtlichen Sicht ausgearbeitet und geplant werden. Der Inhalt eines Brandschutzkonzepts geht aus der vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept) hervor.

Hier werden alle relevanten Kenngrößen des vorbeugenden Brandschutzes sowohl baurechtlichen als auch arbeitsschutzrechtlicher Art aufgeführt. Beide Betrachtungen haben ihren Ursprung in unterschiedlichen Rechtsnormen, führen jedoch bei der Prüfung unterschiedlicher Institutionen zu den selben Mängeln.

Ein professionelles Brandschutzkonzept enthält also alle baurechtlich relevanten Details wie Angaben zu Decken, Wänden, Türen, Fenstern, Rettungsweglängen, Rettungswegbreiten, notwendigen Fluren und Treppen sowie Alarmierungseinrichtungen zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes. Ebenso müssen die aus dem Arbeitsschutzgesetz und den daraus resultierenden Konkretisierungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien wie die Auflagen zur Erstellung einer Brandschutzordnung oder zur Installation von Feuerlöschern in ausreichender Anzahl festgeschrieben werden.

Alle relevanten Angaben zum Brandschutz müssen dann noch auf den Gebäudeplänen grafisch visualisiert werden. Dieser Teil hilft allen anderen am Bau des Gebäudes Beteiligten schnell zu sehen, auf welche brandschutztechnischen Details für ihr Gewerk zu achten ist.

Schließlich wird das Brandschutzkonzept neben dem Baugesuch als Genehmigungsgrundlage bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Nachträgliche Änderungen bei der Bauausführung, welche den Brandschutz betreffen, müssen somit laufend ergänzt und nachgenehmigt werden.

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Wann benötigen Sie ein Brandschutzkonzept in Baden Württemberg?

Beim Neubau oder der Veränderung der Art der Nutzung eines Gebäudes muss der Brandschutz grundsätzlich neu bewertet werden.

Beim Neubau sind insbesondere Sonderbauten nach §38 (2) Landesbauordnung Baden-Württemberg für die spezielle Prüfung des Brandschutzes vorgesehen. Führt die Baurechtsbehörde eine Brandverhütungsschau durch, kann bei begründeter Gefährdung ebenfalls die Forderungen nach einem Brandschutzkonzept entstehen.

Meistens warten Architekten oder Bauherren erst auf die Anforderung der Genehmigungsbehörde, welche immer mit einer sehr kurzen Frist verbunden ist.

Dies führt leider häufig zu erhöhtem Zeitdruck bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts, eventuell auch zu Planungsfehlern mit Haftungsfolgen. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und im Extremfall rechtliche Konsequenzen bei Ihrem Bauvorhaben und prüfen Sie frühzeitig mit uns den vorbeugenden Brandschutz für Ihr Objekt.

Wo liegt der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis kann als eine vereinfachte Form des Brandschutzkonzeptes betrachtet werden.

Um einen Brandschutznachweis zu erstellen, werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit den realen Gegebenheiten verglichen und bewertet. Das Ergebnis ist ein kurzer verbaler und zeichnerischer Nachweis. Aufgrund seiner recht einfachen und skizzenhaften Eigenschaften, ist ein Brandschutznachweis lediglich für Neubauvorhaben geeignet, welche keine wesentlichen Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen aufweisen.

Das Brandschutzkonzept hingegen ist eine komplexe und sowohl verbal als auch zeichnerische Beschreibung des sinnvollen Zusammenwirkens von spezifischen Brandschutzmaßnahmen für ein individuelles Bauobjekt. Die im Voraus festgelegten Kenngrößen, die sich aus der Analyse diverser brandschutztechnischer Risiken und Schutzziele ergeben, bilden die Grundlage für die Einhaltung der Grundsatzanforderungen der jeweiligen zugrundeliegenden Landesbauordnung (kurz->LBO). Brandschutzkonzepte eignen sich daher für die brandschutztechnische Bewertung von Bestandsgebäuden sowie komplexen Gebäuden, bei denen ggf. Darstellungen und Begründungen zu Abweichungen von den brandschutztechnischen Anforderungen vorliegen.

Wie wird ein Brandschutzkonzept erstellt?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erfordert viele Informationen zum betreffenden Objekt sowie Know-How zu den gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Brandschutzes:

1. Durch eine vor Ort Begehung müssen eine Reihe von Faktoren einer Risikoanalyse ermittelt und bewertet werden. Die Risikoanalyse geht einher mit der sog. Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen wie der Art und Nutzung des Gebäudes, der Anzahl und Belegung von Personen sowie der Bauweise des Gebäudes. Zur Riskioanalyse gehören beispielsweise die Art und Summe der Brandlasten, die Gefahren einer Brandentstehung, das Verhalten von Baustoffen und Bauteilen im Falle eines Brandes sowie die Risiken der Brandausbreitung.

2. Der nächste Schritt beinhaltet die Ermittlung der Schutzziele. Gesetzliche Grundlage eines Brandschutzkonzeptes bilden die jeweiligen Landesbauordnungen der Länder und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften. In den Landesbauordnungen sind die gesetzlichen Schutzziele des Brandschutzes definiert. Man spricht auf von den Schutzzielen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinzukommen jedoch auch Schutzziele aus privatrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel der Sachversicherer sowie Schutzziele aus privatem Interesse der Besitzer oder Betreiber verschiedener Gebäude.

3. Der dritte Schritt umfasst die Sammlung und Bestimmung aller maßgeblichen Vorschriften, Normen und Regeln für das Objekt. Hierzu zählen insbesondere die jeweiligen Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Verordnungen wie zum Beispiel die Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung in Baden-Württemberg, Deutsche Normen, Vorschriften zum Arbeitsschutz und privatrechtliche sowie versicherungsgrechtliche Regelungen.

4. Als nächstes findet die bauordnungsrechtliche Einordnung statt, welche zur eindeutigen Identifizierung der Gebäudeklasse aufgrund von Fläche, Höhe und Nutzung des Gebäudes dient. Die Nutzung des Gebäudes stellt hierbei eine wichtige Komponente dar, da sich hieraus wiederum weitere Sonderbauvorschriften beispielsweise für Versammlungsstätten, Schulen oder Hochhäuser ergeben.

5. Nun folgt die zeichnerische Darstellung der brandschutztechnischen Anforderungen in den Plänen des Architekten. Es ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Details im Plan eingezeichnet werden, sodass alle am Bau Beteiligten Fachplaner schnell und übersichtlich erkennen können, an welchen Stellen sie für ihr Gewerk brandschutzrelevante Vorkehrungen treffen müssen.

6. Final müssen dann alle gesammelten Informationen in einem verbalen Textteil niedergeschrieben werden. Hierfür gibt es keine explizite vorgeschriebene Form oder Gliederung. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch zahlreiche Brandschutzexperten mit dieser Thematik beschäftigt, weshalb mittlerweile nützliche Fachliteratur für die Erstellung von Brandschutzkonzepten wie beispielsweise die "vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept)" verfügbar sind.

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Was macht ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz?

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz verfügt über die Fähigkeiten und Kenntnisse Brandschutznachweis, Brandschutzkonzepte sowie Brandschutzgutachten zu erstellen.

Diese basieren auf der Risikoanalyse, der Ermittlung der Schutzziele sowie der Beurteilungsgrundlagen und der bauordnungsrechtlichen Einordnung. Am Ende halten Sie einen umfangreichen schriftlichen Textteil sowie ggf. gezeichnete Pläne Ihres Objektes in den Händen.

Das Brandschutzkonzept genügt den Ansprüchen für eine Vorlage zur Baugenehmigung. Ebenso liefert das Brandschutzkonzept die Leitplanken in denen sich der Bauherr mit der Ausführung seines Gebäudes bewegen darf.

Aber Vorsicht! => Der Begriff des Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz ist nicht geschützt.

Es wird empfohlen sich als Auftraggeber einen Nachweis über die erforderliche Qualifikation zeigen zu lassen. Ausbildungen zum Fachplaner können u.a. beim TÜV, bei der DEKRA oder bei EIPOS absolviert werden.

Was ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz NICHT ist:

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz ist in erster Linie kein Brandschutzsachverständiger. Hierfür ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz notwendig. Dennoch kann ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz mit ausreichender Erfahrung Stellungnahmen und Gutachten zu Brandschutzfragestellungen verfassen.  Ebenso ist ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz kein Brandschutzbeauftragter. Auch hierfür bedarf es einer weiteren Fortbildung.

Das Team von Brandschutzlösungen verfügt sowohl über die Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz als auch zum Brandschutzbeauftragten.

Welche Gesetze und Richtlinien müssen für Brandschutzkonzepte in Baden Württemberg beachtet werden?

Pauschal kann keine Aussage zu den erforderlichen Gesetzen und Richtlinien für ein Brandschutzkonzept getroffen werden. Es hängt vom Einzelfall ab, welche Rechtsvorschriften hier herangezogen werden müssen.

Grundsätzlich ist Brandschutz Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften hat und hier durchaus signifikante Unterschiede zur Bewertung gleicher Sachverhalte vorliegen. Die Landesbauordnungen bilden somit die Grundlage für den Brandschutz.

Folgende relevante Vorschriften, Normen und Regeln können für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wichtig sein:
- bauordnungsrechtliche Vorschriften und Richtlinien z.B. Landesbauordnung, Verordnungen, Sonderbauvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Denkmalschutz, Waldgesetz, etc.
- Normen und Regeln der Technik z.B. DIN (EN), DIN VDE, DVGW, etc.- arbeitsstättenrechliche Vorschriften z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, etc.
- privatrechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen z.B. Verband der Sachversicherer, Verband der Elektrotechnik, betriebseigene Vorgaben, etc.

Was kostet ein Brandschutzkonzept in Baden Württemberg?

In der Regel verlangen Ersteller von Brandschutzkonzepten, ähnlich wie Architekten, ein Honorar. Dieses Honorar setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die AHO-Fachkommission "Brandschutz" hat hierzu einen Vorschlag zur Bewertung des Leistungsbildes und der Honorierung im Brandschutz erarbeitet.

Maßgeblich für die Berechnungen zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts sind demnach die Bruttogrundfläche aller Geschosse und Nutzungseinheiten. Hinzukommen sog. Nutzungsbeiwerte die je nach Art der genutzten Fläche herangezogen werden. Hierzu gehören z.B. Bewertungen des Brandschutzes für Industriebauten, Schulen, Beherbergungsstätten oder Büro und Verwaltungsgebäude. Des Weiteren werden in die Berechnungsformel noch sog. Schwierigkeitsbeiwerte für die Erstellung des Brandschutzkonzepts wie zum Beispiel für Projekte mit mehreren Nutzungen, besondere Genehmigungsverfahren, Bestandsbauten oder ungeregelte Sonderbauten, hineingerechnet.

Je nach Leistungsphase für die das Brandschutzkonzept erstellt wird, meistens sind es die Leistungsphasen 1-4, wird dann der entsprechende Prozentsatz der jeweiligen Leistungsphase von der errechneten Gesamtsumme als Honorar verlangt.

Die Praxis zeigt, dass angebotene Honorare für die Erstellung von Brandschutzkonzepten teilweise sehr große Unterschiede aufweisen. Lassen Sie sich am Besten die Qualifikationen des Fachplaners vorweisen.

Zudem kann es sinnvoll sein, ein Vorabtelefonat oder sogar vor Orttermin mit dem Brandschutzexperten zu vereinbaren, um bereits beim ersten Gespräch einschätzen zu können, ob eine Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen wird.

Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt: So viel wie nötig, so professionell wie möglich.

Jan Decker Brandschutzkonzepte baden württemberg

Jan Decker - Inhaber

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